Realen Bereich und Unterlagen abgleichen.
Grundriss, Türen, Wege, Ausgänge, Standorte und relevante Sicherheitseinrichtungen werden im vereinbarten Umfang geprüft.
Ein Flucht- und Rettungsplan stellt Fluchtwege, Ausgänge, Standorte und sicherheitsrelevante Einrichtungen in Planform dar. AIK gleicht vorhandene Grundrisse und Unterlagen mit der realen Situation ab, damit Plan und tatsächliche Wegeführung denselben aktuellen Zustand beschreiben.

Vorhandene Pläne sind eine wichtige Informationsquelle. Maßgeblich bleibt jedoch, ob Türen, Wege, Nutzungen und relevante Einrichtungen im realen Bereich noch mit dem Plan übereinstimmen.
Grundriss, Türen, Wege, Ausgänge, Standorte und relevante Sicherheitseinrichtungen werden im vereinbarten Umfang geprüft.
Bestätigte Änderungen werden in die Planinformation übernommen. Ungeklärte Sachverhalte werden nicht stillschweigend ergänzt.
Der fertige Plan wird dem vorgesehenen Standort und Bearbeitungsstand eindeutig zugeordnet; spätere Änderungen müssen erneut berücksichtigt werden.
Wenn sich Wege, Türen, Raumaufteilungen, Nutzungen oder relevante Sicherheitseinrichtungen verändern oder Zweifel an der Übereinstimmung mit dem realen Bestand bestehen.
Nein. Der Plan stellt Informationen grafisch dar; die Flucht- und Rettungswegkennzeichnung führt Menschen direkt im realen Bereich. Beide müssen konsistent sein.
Nein. Feuerwehrpläne gehören nicht zum AIK-Leistungsportfolio.