SICHERHEIT · FLUCHT- UND RETTUNGSPLÄNE

Flucht- und Rettungspläne müssen den real nutzbaren Weg abbilden.

Ein Flucht- und Rettungsplan stellt Fluchtwege, Ausgänge, Standorte und sicherheitsrelevante Einrichtungen in Planform dar. AIK gleicht vorhandene Grundrisse und Unterlagen mit der realen Situation ab, damit Plan und tatsächliche Wegeführung denselben aktuellen Zustand beschreiben.

Flucht- und Rettungsplan an einer Wand neben einem gekennzeichneten Fluchtweg in einer Industrieanlage.
PLAN UND REALITÄT

Grundriss, Wegeführung und Sicherheitsinformation zusammenführen.

Vorhandene Pläne sind eine wichtige Informationsquelle. Maßgeblich bleibt jedoch, ob Türen, Wege, Nutzungen und relevante Einrichtungen im realen Bereich noch mit dem Plan übereinstimmen.

Realen Bereich und Unterlagen abgleichen.

Grundriss, Türen, Wege, Ausgänge, Standorte und relevante Sicherheitseinrichtungen werden im vereinbarten Umfang geprüft.

Plan fachlich aktualisieren.

Bestätigte Änderungen werden in die Planinformation übernommen. Ungeklärte Sachverhalte werden nicht stillschweigend ergänzt.

Standort und Planstand nachvollziehbar halten.

Der fertige Plan wird dem vorgesehenen Standort und Bearbeitungsstand eindeutig zugeordnet; spätere Änderungen müssen erneut berücksichtigt werden.

FAQ

Häufige Fragen.

Wann sollte ein Flucht- und Rettungsplan aktualisiert werden?

Wenn sich Wege, Türen, Raumaufteilungen, Nutzungen oder relevante Sicherheitseinrichtungen verändern oder Zweifel an der Übereinstimmung mit dem realen Bestand bestehen.

Ist der Flucht- und Rettungsplan dasselbe wie die Wegkennzeichnung?

Nein. Der Plan stellt Informationen grafisch dar; die Flucht- und Rettungswegkennzeichnung führt Menschen direkt im realen Bereich. Beide müssen konsistent sein.

Erstellt AIK Feuerwehrpläne?

Nein. Feuerwehrpläne gehören nicht zum AIK-Leistungsportfolio.

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