Veränderung räumlich eingrenzen.
Betroffene Wege, Türen, Räume und Sicherheitseinrichtungen werden im realen Bereich identifiziert.
Wenn sich Türen, Wege, Raumaufteilungen, Nutzungen oder Sicherheitseinrichtungen verändern, kann mehr als ein Informationsmittel betroffen sein. Sichtbare Flucht- und Rettungswegkennzeichnung, Flucht- und Rettungspläne und weitere Sicherheitsinformationen müssen auf denselben realen Zustand bezogen bleiben.

Eine versetzte Tür oder geänderte Wegeführung kann Plan, Wegweisung, Sichtachsen und einzelne Kennzeichnungspositionen gleichzeitig betreffen.
Betroffene Wege, Türen, Räume und Sicherheitseinrichtungen werden im realen Bereich identifiziert.
Wegkennzeichnung, Pläne, Brandschutz- und weitere Sicherheitsinformationen werden auf ihre Abhängigkeit von der Änderung betrachtet.
Erforderliche Anpassungen werden so geplant, dass reale Wege und sichtbare beziehungsweise planliche Information wieder zusammenpassen.
Nein. Entscheidend ist, welche Informationsmittel tatsächlich betroffen sind.
Beide müssen den realen Zustand korrekt abbilden und untereinander konsistent sein.
Nein. Feuerwehrpläne gehören nicht zum AIK-Leistungsportfolio.